Emundts & Stoffels Steuerberater
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Rechtsformen

Die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen.

Die Rechtsform entscheidet über Haftung, Steuerlast und Flexibilität Ihres Unternehmens. Wir vergleichen die Formen für Ihre Situation und begleiten Sie, ob bei der ersten Wahl oder beim späteren Wechsel.

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Steuerberater skizziert eine Holding-Struktur mit Holding GmbH, Operativer GmbH, Immobilien-GmbH und Vermögens-GmbH auf einem Notizblock
Unser Spektrum

Diese Rechtsformen betreuen wir

Vom Einzelunternehmen bis zur Holding-GmbH, von der Stiftung bis zur Genossenschaft. Detaillierte Erläuterungen folgen Schritt für Schritt im Wissensbereich.

Einzelunternehmen

  • Einzelunternehmen

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    Einfachste Form für Einzelgründer. Kein Mindestkapital, persönliche unbeschränkte Haftung, Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz.

Personengesellschaften

  • KG (Kommanditgesellschaft)

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    Komplementär haftet voll, Kommanditisten nur mit der Einlage. Geeignet, um Kapitalgeber ohne volle Haftung zu beteiligen.

  • OHG (Offene Handelsgesellschaft)

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    Mehrere Gesellschafter, alle persönlich und unbeschränkt haftend. Unkomplizierte Gründung, gut für Handelsgewerbe mit Vertrauen.

  • GmbH & Co. KG

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    Komplementär ist eine GmbH, dadurch haftet keine natürliche Person voll. Sehr beliebt bei Familienunternehmen.

  • Partnerschaftsgesellschaft (PartG / PartGmbB)

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    Rechtsform für Freiberufler. In der PartGmbB ist die berufliche Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Wir sind selbst eine PartGmbB.

Kapitalgesellschaften

  • Haftungsbeschränkt, 25.000 € Stammkapital. Rund 15 % Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene, gut zur Thesaurierung.

  • GmbH, die Anteile an anderen Gesellschaften hält. Ausschüttungen zu rund 95 % steuerfrei nach § 8b KStG, attraktiv für Reinvestition und Verkauf.

Sonderformen

  • Verselbstständigtes Vermögen für einen festgelegten Zweck. Geeignet, um Vermögen langfristig zu binden und über Generationen zu sichern.

  • Genossenschaft (eG)

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    Mitgliedergetragene Rechtsform mit Förderzweck. Demokratische Struktur, beschränkte Haftung, geeignet für gemeinschaftliche Vorhaben.

Sie sind unsicher, welche Form zu Ihnen passt? Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Situation ein und nennen die passende Rechtsform inklusive Steuerwirkung.

Häufige Fragen

Was Mandanten zur Rechtsform fragen

Das hängt von Haftung, Steuerlast, Kapitalbedarf und Ihren Plänen ab. Wer allein startet, fährt mit dem Einzelunternehmen oft am einfachsten, wer Haftung begrenzen und Gewinne thesaurieren will, mit der GmbH. Wir prüfen Ihre Situation im Erstgespräch und empfehlen die Form, die steuerlich und rechtlich am besten passt.

Ja. Ein Wechsel, etwa vom Einzelunternehmen oder der GbR in eine GmbH, ist jederzeit möglich und unter den Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes steuerneutral. Wir begleiten den Wechsel komplett, von der steuerlichen Analyse bis zur Eintragung im Handelsregister.

Sobald Gewinne im Unternehmen bleiben sollen und die persönliche Haftung relevant wird, spricht viel für die GmbH: rund 15 Prozent Körperschaftsteuer auf Gesellschaftsebene statt bis zu 45 Prozent Einkommensteuer und eine auf das Gesellschaftsvermögen begrenzte Haftung. Ab welchem Gewinn sich der Wechsel rechnet, klären wir individuell.

Ja. Wir betreuen das gesamte Spektrum von der Stiftung für die Vermögens- und Unternehmensnachfolge bis zur eingetragenen Genossenschaft und stimmen die Rechtsform auf Ihre Ziele ab.

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