Stiftung
Vermögen sichern und über Generationen erhalten.
Eine Stiftung bündelt Ihr Vermögen, schützt es vor Zersplitterung und macht Ihre Nachfolge dauerhaft planbar. Wir konzipieren die passende Stiftung und setzen sie steuerlich optimal um.
Unternehmensanteile, Immobilien und Kapital werden in einer Stiftung zusammengefasst und bleiben als Einheit erhalten, statt sich über Erbengenerationen zu zersplittern.
Eine Familienstiftung trennt das Vermögen vom Privatvermögen der Begünstigten und schirmt es so vor Pflichtteilsansprüchen, Gläubigern und unbedachten Verfügungen ab.
Die Stiftungssatzung legt dauerhaft fest, wer in welchem Umfang begünstigt wird. Das Unternehmen bleibt handlungsfähig, auch wenn die Familie wächst.
Von der Schenkungsteuer bei der Errichtung bis zur Erbersatzsteuer alle 30 Jahre: Wir rechnen die steuerlichen Folgen vorab durch und gestalten die Stiftung steueroptimal.
Welche Stiftung passt zu Ihnen?
Welche Form die richtige ist, hängt von Ihrem Ziel ab: Vermögen in der Familie halten oder dauerhaft einen guten Zweck fördern. Wir klären das im Erstgespräch.
Familienstiftung
Sie wollen Unternehmen und Vermögen zusammenhalten, die Familie versorgen und die Nachfolge unabhängig von einzelnen Erben regeln. Die Familienstiftung trennt das Vermögen vom Privatvermögen der Begünstigten und schützt es vor Zersplitterung, Pflichtteilsansprüchen und Gläubigerzugriff.
Gemeinnützige Stiftung
Sie möchten dauerhaft einen guten Zweck fördern, von Bildung über Soziales bis Kultur. Die gemeinnützige Stiftung ist von vielen Steuern befreit und gibt Ihrem gesellschaftlichen Engagement einen festen, dauerhaften Rahmen, der über Ihre Person hinaus wirkt.
So gründen wir Ihre Stiftung
Deutschlandweit 100 % digital. Von der Zieldefinition bis zur laufenden Betreuung, mit einem festen Ansprechpartner.
Wir klären, was die Stiftung leisten soll: Vermögensschutz, Unternehmensnachfolge, Versorgung der Familie oder gemeinnütziger Zweck. Daraus ergibt sich die passende Stiftungsform.
Gemeinsam mit Notar und, wo nötig, Fachanwälten entwickeln wir Satzung, Stiftungszweck und Begünstigtenregelung und stimmen die steuerliche Struktur darauf ab.
Wir begleiten die Gründung bis zur Anerkennung durch die Stiftungsbehörde und die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
Nach der Gründung übernehmen wir die laufende steuerliche Betreuung der Stiftung, von der Buchhaltung bis zu den Steuererklärungen.
Stiftung selten allein
Eine Stiftung entfaltet ihre Wirkung oft im Zusammenspiel mit der passenden Unternehmensstruktur und einer durchdachten Nachfolgeplanung. Wir denken beides mit.
Ihr Ansprechpartner für Stiftung und Nachfolge
Maximilian Stoffels
Steuerberater, Fachberater für Umstrukturierung von Unternehmen (IFU/ISM gGmbH)
Spezialisiert auf Unternehmensstrukturen und Nachfolge. Er stimmt Stiftung, Holding und Nachfolgeplanung so aufeinander ab, dass Ihr Vermögen zusammenbleibt und steuerlich optimal weitergegeben wird.
Was Mandanten zur Stiftung fragen
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Eine Familienstiftung dient der Versorgung und dem Vermögenserhalt einer Familie und ist steuerpflichtig. Eine gemeinnützige Stiftung verfolgt steuerbegünstigte Zwecke wie Bildung oder Soziales und ist von vielen Steuern befreit, ihr Vermögen steht aber dauerhaft dem gemeinnützigen Zweck zur Verfügung.
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Eine feste Grenze gibt es nicht. Sinnvoll wird eine Familienstiftung meist dann, wenn Unternehmensanteile oder Immobilien dauerhaft gebündelt und vor Zersplitterung geschützt werden sollen. Wir prüfen im Erstgespräch, ob eine Stiftung für Ihre Situation der richtige Weg ist.
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Bei der Errichtung kann Schenkung- oder Erbschaftsteuer anfallen, laufend wird die Stiftung ähnlich einer Körperschaft besteuert, und alle 30 Jahre greift die Erbersatzsteuer. Wir rechnen diese Belastungen vorab durch und gestalten die Stiftung so steuergünstig wie möglich.
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Ja. Gerade die Kombination aus Holding und Stiftung ist ein bewährtes Modell für die Unternehmensnachfolge. Wir stimmen die Strukturen aufeinander ab.
Eine Stunde, und Sie wissen wo Sie stehen.