Erbfolge & Nachfolge
Vermögen über Generationen weitergeben, mit Plan.
Ob privates Familienvermögen oder das eigene Unternehmen: Wer die Nachfolge früh und strukturiert plant, spart erhebliche Steuern, vermeidet Streit und behält die Kontrolle. Wir gestalten Ihre Erbfolge so, dass das Vermögen dort ankommt, wo es soll, und der Fiskus nur den Anteil bekommt, der wirklich nötig ist.
Emundts & Stoffels begleitet Sie von der ersten Bestandsaufnahme über die Schenkungsstrategie bis zur Übergabe, in Heinsberg und deutschlandweit, komplett digital.
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Privates Vermögen: früh planen, Freibeträge mehrfach nutzen
Wer erst im Erbfall überträgt, verschenkt Freibeträge und versteuert Wertsteigerungen unnötig. Mit einer vorausschauenden Strategie geben Sie über die Jahre erheblich mehr steuerfrei weiter.
Schenkung & vorweggenommene Erbfolge
Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen, oft mit Nießbrauch, damit Sie die Erträge behalten. So nutzen Sie Freibeträge alle zehn Jahre neu und nehmen Wertsteigerungen aus dem Nachlass.
Familiengesellschaft
Familien-GmbH oder vermögensverwaltende GmbH & Co. KG: Sie bündeln das Vermögen, beteiligen die Kinder schrittweise und behalten über Stimmrechtsvorbehalte die Kontrolle.
Freibetragsoptimierung
Kinder 400.000 Euro je Elternteil, Ehegatten 500.000 Euro, Enkel 200.000 Euro, und das alle zehn Jahre. Wir planen die Übertragungen so, dass die Freibeträge mehrfach greifen.
Auch die persönliche Seite zählt
Nachfolge ist mehr als Steuern und Verträge. Unser Schwester-Projekt mein-probesterben.de begleitet die persönliche Auseinandersetzung mit Vorsorge und Nachlass, ein guter erster Schritt, bevor es an Zahlen und Strukturen geht.
Das Lebenswerk steuerlich sicher übergeben
Bei der Übergabe eines Unternehmens entscheidet die Struktur über die Steuerlast. Betriebsvermögen ist weitgehend begünstigt, wenn die Voraussetzungen sauber eingehalten werden.
Verschonung von Betriebsvermögen
Über die Regelverschonung bleiben 85 Prozent steuerfrei, über die Optionsverschonung bis zu 100 Prozent, gebunden an Behaltensfristen und Lohnsumme nach §§13a/13b ErbStG. Wir prüfen, welcher Weg für Sie trägt.
Holding & Stiftung als Nachfolgevehikel
Eine Holding-Struktur oder eine Familienstiftung bündelt das Unternehmen und macht die Übergabe planbar, über Generationen hinweg.
Generationenwechsel begleiten
Vom Zeitplan über die Umstrukturierung bis zur Übergabe an die nächste Generation: Wir koordinieren die steuerlichen Schritte und die Beteiligten.
Wer früh plant, gibt mehr weiter
Der größte Hebel in der Nachfolge ist die Zeit. Jeder Zehn-Jahres-Zeitraum, den Sie früher beginnen, bedeutet einen weiteren genutzten Freibetrag und weniger steuerpflichtige Wertsteigerung.
Erstgespräch vereinbarenWas Mandanten zur Erbfolge fragen
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Kinder haben einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil, Ehegatten 500.000 Euro, Enkel in der Regel 200.000 Euro. Diese Freibeträge gelten sowohl bei der Schenkung zu Lebzeiten als auch im Erbfall.
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Alle zehn Jahre erneut. Wer früh mit der Übertragung beginnt, kann dasselbe Vermögen über mehrere Zehn-Jahres-Zeiträume steuerfrei an die nächste Generation weitergeben. Genau deshalb lohnt sich eine frühzeitige Planung.
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Die Übertragung von Vermögen schon zu Lebzeiten statt erst im Erbfall. So lassen sich Freibeträge mehrfach nutzen, künftige Wertsteigerungen aus dem steuerpflichtigen Nachlass herausnehmen und Streit unter den Erben vermeiden. Häufig kombiniert mit einem Nießbrauch, damit Sie die Erträge weiter behalten.
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In einer Familiengesellschaft, etwa einer Familien-GmbH oder einer vermögensverwaltenden GmbH & Co. KG, bündeln Sie das Familienvermögen und beteiligen Ihre Kinder schrittweise, ohne die Kontrolle abzugeben. Über Stimmrechtsvorbehalte behalten Sie die Entscheidungsmacht, während Anteile steuergünstig übergehen.
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Betriebsvermögen ist bei Erbschaft und Schenkung weitgehend begünstigt. Über die Regelverschonung bleiben 85 Prozent steuerfrei, über die Optionsverschonung unter strengeren Voraussetzungen sogar 100 Prozent, jeweils gebunden an Behaltensfristen und die Lohnsumme. Mit der passenden Struktur, etwa einer Holding oder Stiftung, sichern Sie die Übergabe steuerlich ab.
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Das hängt von Vermögensart, Alter und Zielen ab. Zu Lebzeiten zu schenken nutzt die Freibeträge öfter und nimmt künftige Wertsteigerungen aus dem Nachlass. Vererben gibt Ihnen länger die volle Kontrolle. In den meisten Fällen ist eine Kombination sinnvoll, die wir individuell für Sie durchrechnen.
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