Die Holding-Struktur zählt unter Unternehmern zu den vielseitigsten Gestaltungen im Steuerrecht. Bis zu 95 % steuerfreie Veräußerungsgewinne beim Unternehmensverkauf, nahezu steuerfreie Ausschüttungen zwischen Konzerngesellschaften und ein deutlich besserer Schutz des Privatvermögens. So weit die Theorie. In der Praxis ist die entscheidende Frage selten ob eine Holding sinnvoll ist, sondern wann. Wer zu früh gründet, zahlt Aufwand für eine Struktur, die noch keinen Hebel hat. Wer zu spät handelt, lässt jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge auf dem Tisch liegen.
Aus der täglichen Beratung von Emundts & Stoffels in Heinsberg, Erkelenz, Hückelhoven und deutschlandweit kristallisieren sich drei Schwellen heraus, ab denen die Holding sich klar rechnet.
Schwelle 1: Liquidität, die nicht ausgeschüttet werden soll
Die klassische operative GmbH versteuert ihren Gewinn mit rund 30 % (Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer). Wer diesen Nachsteuergewinn an sich selbst ausschüttet, zahlt weitere 25 % Kapitalertragsteuer. In Summe bleibt vom Brutto-Gewinn knapp die Hälfte übrig.
Wer den Gewinn dagegen in eine Holding ausschüttet, zahlt dort nur ca. 1,5 % Steuern. Die übrigen 98,5 % stehen für Reinvestitionen zur Verfügung: für Immobilien, Aktien, ETFs, weitere Beteiligungen. Das macht ab einem laufenden Gewinn von mindestens 100.000 Euro pro Jahr spürbar Sinn, denn die jährliche Steuerersparnis übersteigt dann den Verwaltungsaufwand der zusätzlichen Gesellschaft.
Schwelle 2: Verkauf in den nächsten 5 bis 10 Jahren
Verkauft eine natürliche Person ihre GmbH-Anteile, fallen auf den Veräußerungsgewinn etwa 27 % Steuern an. Verkauft dagegen die Holding die operative Tochter, sind 95 % des Gewinns steuerfrei. Bei einem Verkaufspreis von 2 Millionen Euro entspricht das einer Differenz von rund 530.000 Euro.
Wichtig: Die Holding muss mindestens sieben Jahre vor dem Verkauf stehen, sonst greifen die Sperrfristen aus dem Umwandlungssteuergesetz. Wer also irgendwann an einen strategischen Investor verkaufen will, sollte die Struktur frühzeitig aufsetzen.
Schwelle 3: Vermögensschutz und Nachfolgeplanung
Eine Holding trennt Betriebsrisiko vom Privatvermögen sauberer als jede Versicherung. Wenn die operative GmbH in Schieflage gerät, bleibt das in der Holding aufgebaute Vermögen unberührt. Für Unternehmer mit Familie, Immobilien und langfristigem Vermögensaufbau ist das oft das überzeugendste Argument.
In Kombination mit einer Familiengesellschaft lassen sich Anteile zudem steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen. Schenkungsteuerfreibeträge werden alle zehn Jahre erneut nutzbar, frühzeitige Übertragung spart später deutlich Erbschaftsteuer.
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