Wer Vermögen über Generationen weitergeben will, stößt früher oder später auf zwei Vehikel: die Familiengesellschaft und die Familienstiftung. Beide klingen ähnlich und werden oft in einem Atemzug genannt. Sie unterscheiden sich aber in einem zentralen Punkt grundlegend, nämlich darin, ob die Familie Eigentümer bleibt oder nicht.
Dieser Beitrag von Emundts & Stoffels stellt beide Strukturen gegenüber und ordnet ein, für welche Ausgangslage welches Vehikel passt. Eine vertiefte Übersicht zur gesamten Nachfolgeplanung finden Sie auf unserer Seite zur Erbfolge und Nachfolge.
Die Familiengesellschaft: Kontrolle behalten, Anteile übertragen
Die Familiengesellschaft ist meist eine GmbH & Co. KG oder eine vermögensverwaltende GmbH. Sie bündelt das Familienvermögen und überträgt es schrittweise auf die nächste Generation, die als Gesellschafter beteiligt wird.
Ihr Kern ist die Balance aus Übertragung und Kontrolle. Über Stimmrechtsvorbehalte, Beiratsstrukturen und Geschäftsführungsregeln bleibt die wirtschaftliche Macht bei der Stiftergeneration, obwohl die Anteile rechtlich bereits übergehen. Steuerlich nutzt sie die Freibeträge alle zehn Jahre und ermöglicht Bewertungsabschläge auf nicht frei verfügbare Anteile.
Die Familiengesellschaft ist das flexiblere Vehikel. Anteile lassen sich anpassen, Gesellschafter aufnehmen oder abfinden, die Struktur kann mit der Familie mitwachsen.
Die Familienstiftung: Vermögen verselbständigen
Die Familienstiftung geht einen radikal anderen Weg. Sie hat keine Eigentümer. Das eingebrachte Vermögen gehört der Stiftung selbst und wird nach dem im Stiftungsgeschäft festgelegten Willen des Stifters für die begünstigte Familie verwaltet. Die Familie erhält Erträge, aber nicht das Eigentum.
Der große Vorteil liegt im Schutz. Das Vermögen ist dauerhaft zusammengehalten, vor Zersplitterung durch viele Erben geschützt, vor Gesellschafterstreit und vor dem Zugriff einzelner Familienmitglieder. Der Preis dafür ist der Verlust an Flexibilität und die Erbersatzsteuer, die alle 30 Jahre einen Erbfall fingiert und das Stiftungsvermögen belastet.
Der entscheidende Unterschied
Entscheidend ist, welche Struktur zum Ziel passt:
- Soll die Familie Eigentümer bleiben und mitbestimmen, ist die Familiengesellschaft das Mittel der Wahl.
- Soll das Vermögen dauerhaft gebunden und unabhängig von einzelnen Familienmitgliedern fortgeführt werden, kommt die Familienstiftung ins Spiel.
In der Praxis überwiegt die Familiengesellschaft, weil die meisten Mandanten Kontrolle und Flexibilität behalten wollen. Die Stiftung ist die Lösung für besondere Situationen: sehr große Vermögen, fehlende geeignete Nachfolger oder der ausdrückliche Wunsch, ein Lebenswerk unverändert über Generationen fortzuführen.
Wo wir ansetzen
Emundts & Stoffels beginnt die Beratung beim Ziel. Erst wenn klar ist, ob Kontrolle, Schutz oder Flexibilität im Vordergrund steht, fällt die Entscheidung für das Vehikel. Häufig ist die Antwort eine Kombination, bei der eine Familiengesellschaft oder Stiftung die Anteile an einer Holding hält.
Mehr zur gesamten Nachfolgeplanung lesen Sie auf der Seite Erbfolge und Nachfolge. Für ein persönliches Gespräch erreichen Sie uns unter +49 (0)2452 91000.